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Nächste Termine
HV Juni 2020
Sommerabend August 2020
Spirit of Curling
Curling ist ein Spiel auf Eis, zu dem eine bestimmte geistige Haltung gehört. Gleichwertig neben den sportlichen Voraussetzungen wie technisches Können, Geschicklichkeit und Kraft, Strategie und Taktik sind Fairness und ein freundschaftliches Auftreten innerhalb des Teams und auch gegenüber dem Gegner.Curling wird gespielt, um zu gewinnen, aber nie, um einen Gegner zu erniedrigen.Ein echter Curler zieht eine Niederlage einem unfairen Sieg vor.Ein guter Curler versucht nie, seinen Gegner zu stören oder ihn auf eine andere Art davon abzuhalten, sein Bestes zu geben.Kein Curler bricht vorsätzlich eine Spielregel oder eine der geschriebenen und ungeschriebenen Überlieferungen. Falls er es unabsichtlich tut und sich dessen bewusst wird, ist er der erste, der den Fehler zugibt. Während Curling darin besteht, sich im Spiel gegenseitig mit Geschicklichkeit und Können zu messen, verlangt der im Spiel innewohnende Geist von jedem einzelnen sportliche Fairness sowie freundschaftliches und ehrenhaftes Benehmen. Dieser «Spirit of Curling» ist massgebend sowohl für die Auslegung und Anwendung der Spielregeln als auch für das Verhalten auf und ausserhalb des Eises.
Tätigkeitsprogramm
Tätigkeitsprogramm
Juni 2020 25. Hauptversammlung
August 2020 Sommerabend
Vorstand
Präsident:
Walter Gossweiler
Steinmätteliweg 3
3860 Meiringen
Mobile: 078 / 807 72 99
E-Mail: walter.gossweiler@ccoberhasli.ch
Sekretär/ Kassier: Vakant
Technischerleiter/Spielleiter: Vakant
Beisitzer: Ramon Gossweiler
Steinmätteliweg 3
3860 Meiringen
Mobile: 078 658 72 26
E-Mail:
ramon.gossweiler@ccoberhasli.ch
Beisitzer:
Rudolf Soltermann
Steinmühlestrasse 16
3860 Meiringen
Telefon: 033 / 971 40 08
Mobile: 079 / 358 44 26
E-Mail: rudolf.soltermann@ccoberhasli.ch
Mitgliederbeiträge und einmalige Eintrittsgebühr
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2019 legt die Mitgliederbeiträge für ein Jahr wie folgt fest.
Diese Beträge gelten, bis die Hauptversammlung neue Ansätze festlegt.
Mitgliederbeiträge
Aktive Mitglieder CHF 150.00 / Jahr
Junioren CHF 50.00 / Jahr Passivmitglieder CHF 50.00 / Jahr
Gönnerab CHF 20.00 / Jahr
Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt
- Aktive Mitglieder CHF 100.00
(Gilt auch für den Übertritt vom Junioren zu Aktiven)
- Junioren keine
- Passivmitglieder keine
- Gönner keine
Leistungen des Curling Clubs Oberhasli
Aktivmitglieder
Unbeschränkte Eisnutzung, Teilnahme an Clubturnier, Stimmrecht an HV
Junioren
Unbeschränkte Eisnutzung, Teilnahme an Clubturnier, Stimmrecht an HV
Passivmitglieder
3 mal Eisnutzung, Teilnahme an ohne Stimmrecht an HV
Gönner
besondere Aktionen
Beitrittsformular
Statuten
STATUTEN CURLING CLUB OBERHASLI
(2. Revidierte Fassung Juni 2010)
I. NAME UND SITZ
Art.1
Unter dem Namen Curling Club Oberhasli mit Sitz in Meiringen besteht ein Verein
im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
II. ZWECK
Art.2
Der Verein ermöglicht und fördert den Curling Sport. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
III. MITGLIEDER
Personen werden der Einfachheit halber immer geschlechtsneutral genannt.
Art. 3
Es unterscheiden sich Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Gönner und Junioren.Vom
zwölften bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensjahr gilt ein Mitglied als Junior. Gönner können natürliche oder juristische Personen sein. Passivmitglieder und Gönner sind nicht stimmberechtigt (Anhang 1). Eine Mitgliederliste wird jedem Mitglied auf Verlangen abgegeben.
17Art. 4
Über Eintritte entscheidet der Vorstand. Sie werden von den Mitgliedern an der Hauptversammlung bestätigt. Austreten kann man nach schriftlicherAustrittserklärung an den Vorstand jederzeit. Bei einem Austritt wird der Mitgliederbeitrag fürs ganze Jahr geschuldet. Schadet ein Mitglied dem Verein oder dem Sport allgemein, so kann es vom Vorstand mit einer schriftlichen Begründung aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Das Mitglied kann diesen Entscheid an die Hauptversammlung weiterziehen, diese entscheidet entgültig. Übertritte von Aktiv- zu Passivmitglied sind jeweils schriftlich an den Vorstand zu richten. An der nächsten Hauptversammlung wird die Mutation dann rechtskräftig.
IV. FINANZIERUNG / HAFTUNG
Art. 5
Der Verein wird aus den Mitgliederbeiträgen und einer einmaligen Eintrittsgebühr
finanziert. Junioren bezahlen die Eintrittsgebühr beim Übertritt ins Aktivalter. Diese
Beiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und sind ein Bestandteil dieser Statuten (Anhang 1). Bei einem Austritt oder einem Ausschluss besteht kein
Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühr. Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen.
V. ORGANISATION
Art. 6
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Juni und endet am 31. Mai. Die aktive Zeit des Vereins beschränkt sich auf die Wintersaison (Curlingspielbetrieb).
Art. 7
Vereinsorgane sind die Hauptversammlung, der Vorstand und die Revisoren.
a. Die Hauptversammlung findet alljährlich im Juni statt. Sie muss 30 Tage zum voraus mit Bekanntgabe der Traktanden den Mitgliedern schriftlich (brieflich oder per Mail)mitgeteilt werden. Sie regelt die folgenden Geschäfte:
Genehmigung des Protokolls, Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung samt Revisorenbericht inkl. Entlastung des Vorstandes, Bestätigen der Neueintritte. Wahl der Vorstandsmitglieder und Revisoren. Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogrammes und die Mitgliederbeiträge. Bei Abstimmungen entscheidet das Mehr der abgegebenen Stimmen, ein Stichentscheid liegt beim Versammlungsleiter.Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr.
b: Dem Vorstand können bis max. fünf Mitglieder angehören. Zur Zeit wird der Verein wie folgt geführt: Der Präsident, der Protokollführer/Kassier und der Technische Leiter. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils für drei Jahre gewählt. Der Vorstand leitet den Verein und vertritt ihn gegen aussen. Ihm obliegt die Planung des Curlingbetriebes. Präsident und Kassier verpflichten sich gegenüber Dritten mit Kollektivunterschrift.
c. Die Revisoren werden für zwei Jahre gewählt. Sie prüfen die Jahresrechnung und erstatten an der Hauptversammlung Bericht.
VI.AUFLÖSUNG DES VEREINS
Art. 8
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Versammlung und mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden
Mitglieder beschlossen werden. Verlangen können eine ao.Versammlung der Vorstand oder ein Fünftel aller stimmberechtigten Mitglieder. Diese Versammlung legt fest, wie das Vereinsvermögen zu verwenden ist.
Diese Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung vom 19. Juni 1995 im Hotel Bahnhof in Meiringen angenommen. Die 1. Revision wurde von der HV am 28.06.2001 im Hotel Sherlock, Meiringen, die 2. Revision an der HV vom 16. Juni 2010 im Restaurant Aareschlucht beschlossen.
Meiringen, 16 Juni 2010
Curling Club Oberhasli
Der Präsident: Kurt Glarner; der Kassier: Rudolf Soltermann
Anhang 1 (Revidierter Anhang 1 vom 19. Juni 2019)
Dieser Anhang ist integrierter Bestandteil der Statuten des CC Oberhasli
Mitglieder-Beiträge und einmalige Eintrittsgebühr
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2019 legt die Mitgliederbeiträge wie folgt fest. Diese Beträge gelten, bis die Hauptversammlung neue Ansätze festlegt.
- Aktive Mitglieder CHF 150.-- / Jahr
- Junioren CHF. 50.-- / Jahr
- Passivmitglieder CHF 50.-- / Jahr
- Gönner CHF 20.-- / Jahr (mindestens)
Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt
- Aktive Mitglieder CHF 100.-- (Gilt auch für den Übertritt vom Junioren zu Aktiven)
- Junioren keine
- Passivmitglieder keine
- Gönner keine
Leistungen des Curling Clubs Oberhasli
- Aktivmitglieder Unbeschränkte Eisnutzung, Teilnahme an
Clubturnier, Stimmrecht an HV
- Junioren Unbeschränkte Eisnutzung, Teilnahme an
Clubturnier, Stimmrecht an HV
- Passivmitglieder 3 mal Eisnutzung, Teilnahme an
Clubturnier, ohne Stimmrecht an HV
- Gönner besondere Aktionen
Geschichte
Der Curling Club Oberhasli von 1995 -
2008
Anfangs der Neunzigerjahre nahmen Curlinginteressierte zur Kenntnis, dass die
«Genossenschaft Eisbahn Matten» ihre Anlage mit einer Curlinghalle ergänzen
will. Um dabei zu sein, trafen sich, auf ein Inserat hin, 15 Oberhasler
und Oberhaslerinnen zur Gründungsversammlung des Curling Club Oberhasli im
Hotel «Meiringen».
Die Statuten wurden genehmigt und der erste Vorstand gewählt: Heinz
Staudenmann als Obmann, Gérard Fischer als Sekretär/Kassier und Walter
Gossweiler als technischer Leiter.
Wichtiges Traktandum an dieser ersten Sitzung:
Ein Genossenschaftsschein von Fr. 1000.- musste gekauft werden, um als Club
mit guten finanziellen Bedingungen spielen zu können.
Hanspeter Seiler überbrachte die Grüsse des CC Interlaken und orientierte über
das Curlingwesen schlechthin.
Bei einem Imbiss freute sich die neue Gemeinschaft auf die erste Saison mit
Curling
in der neuen Halle in Matten/Interlaken.
Heinz Staudenmann (Obmann); Gèrard Fische (Sekretär und Kassier); Walter Gossweiler (Tech. Leiter); Jaun Werner; Walter Kohler; Lydia Kohler;
Peter Glaser; Remo Santschi; Fritz Santschi; Vreni Santschi; Greti Fischer; Ursula Gossweiler; Ramon Gossweiler; Annerös Staudenmann; Sandro Glatthard; (Bernhard Marggi)
Bereits während der ersten Saison (1995/96) nahm ein Team des CCO an der Hallenmeisterschaft teil.
Mit der Neuorganisation (2004) der HM und des Rugen-Cup wurde der CCO auch ins Organisationskomitee eingebunden und spielte stets mit.
Im Januar 1999 startete der CCO mit seinem eigenen Wochenendturnier, dem «Kristallcup».
Im Januar 2008 wurde der «Kristallcup» als Jubiläumsturnier zum zehnten Mal durchgeführt. Eine feste Grösse im Jahreskalender des CCO bildet das Clubturnier. Anfangs Februar spielen die Clubmitglieder in der bis heute unveränderten Form im Freien in Wengen um den Meistertitel (Wanderpreis).
Zum Schluss des Berichtes noch etwas Statistik.
Zahl der Mitglieder 1995: 15.
Zahl der Mitglieder 2008: Total 31, wovon 22 Aktive, 8 Passive und Gönner, 1 Junior.
Heinz Staudenmann (Obmann 1995 – 2008)